Meldung aus dem Deutschen Bundestag:
Berlin: (hib/STO) Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt
oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut
Bundesregierung „grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden“. Dies sei
jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat
und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540).
Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der
Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, „Daten, die von
Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen
enthalten, abzuhören“.
Quelle: Deutscher Bundestag
Und weil das gerade so schön passt: hier ein Artikel auf der "Süddeutschen" online: Ein Funkloch zum Selbernähen
Donnerstag, 13. März 2014
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