Meldung aus dem Deutschen Bundestag:
Berlin: (hib/STO) Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt
oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut
Bundesregierung „grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden“. Dies sei
jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat
und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540).
Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der
Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, „Daten, die von
Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen
enthalten, abzuhören“.
Quelle: Deutscher Bundestag
Und weil das gerade so schön passt: hier ein Artikel auf der "Süddeutschen" online: Ein Funkloch zum Selbernähen
Donnerstag, 13. März 2014
Beliebteste Artikel
-
Von den reinen Spritkosten bis hin zum Besuch in der Werkstatt, die Posten um ein Fahrzeug zu unterhalten sind vielfältig und in den vergang...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...