Meldung aus dem Deutschen Bundestag:
Berlin: (hib/STO) Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt 
oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut 
Bundesregierung „grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden“. Dies sei 
jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat 
und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die 
Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540).
 Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der 
Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, „Daten, die von 
Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen 
enthalten, abzuhören“.
Quelle: Deutscher Bundestag
Und weil das gerade so schön passt: hier ein Artikel auf der "Süddeutschen" online: Ein Funkloch zum Selbernähen 
Donnerstag, 13. März 2014
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