In einem Artikel auf "heise online" wird thematisiert, dass nur wenige Menschen von ihrem Recht Gebrauch machen, Widerspruch bei Meldeämtern gegen die Weitergabe der persönlichen Daten einzureichen. Denn das Meldeamt darf die gespeicherten Daten auch ohne Erlaubnis des Betroffenen weitergeben.
Die Weitergabe von Daten ist durch das Meldegesetz übrigens nicht nur den Behörden erlaubt, auch Inkassounternehmen, Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien und Privatpersonen dürfen auf schriftliche Anfrage ebenfalls Daten weitergeben.
In einigen Fällen können Bürger aber auch der Weitergabe widersprechen. Solch einen Widerspruch muss man schriftlich dem zuständigen Einwohnermeldeamt zukommen lassen. Lesen Sie hier den ganzen Artikel (mit Link zu einem Musterbrief, um schriftlich Widerspruch beim Einwohnermeldeamt einzulegen): heise online
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...