Mittwoch, 12. März 2014

Datenweitergabe: Recht auf Widerspruch wird nur selten wahrgenommen

In einem Artikel auf "heise online" wird thematisiert, dass nur wenige Menschen von ihrem Recht Gebrauch machen, Widerspruch bei Meldeämtern gegen die Weitergabe der persönlichen Daten einzureichen. Denn das Meldeamt darf die gespeicherten Daten auch ohne Erlaubnis des Betroffenen weitergeben.

Die Weitergabe von Daten ist durch das Meldegesetz übrigens nicht nur den Behörden erlaubt, auch Inkassounternehmen, Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien und Privatpersonen dürfen auf schriftliche Anfrage ebenfalls Daten weitergeben.

In einigen Fällen können Bürger aber auch der Weitergabe widersprechen. Solch einen Widerspruch muss man schriftlich dem zuständigen Einwohnermeldeamt zukommen lassen. Lesen Sie hier den ganzen Artikel (mit Link zu einem Musterbrief, um schriftlich Widerspruch beim Einwohnermeldeamt einzulegen): heise online

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