Mittwoch, 4. Februar 2015

Fleisch: Frisch oder aufgetaut?

Für Verbraucher, die sich beim Einkauf fragen, ob das Fleisch an der Bedientheke oder im Kühlregal im Supermarkt wirklich frisch ist oder ob es vorher schon mal gefroren war hat die Verbraucherzentrale Sachsen einige Informationen zusammengestellt:

Bei verpackten Lebensmitteln wie Fleischerzeugnissen ist nur dann der Hinweis "aufgetaut"  verpflichtend, wenn durch das Einfrieren und das spätere Auftauen die mögliche Weiterverwendung eingeschränkt ist. Dies kann Sicherheit, Geschmack und äußere Beschaffenheit betreffen.

Bei anderen Erzeugnissen wie zum Beispiel Butter, bei denen das Einfrieren und Auftauen keine derartigen Auswirkungen hat, ist der Hinweis "aufgetaut" nicht notwendig. Dazu kommt, dass sich die Pflicht zur Kennzeichung nur auf das jeweilige Produkt selbst bezieht. Handelt es sich z.B. um aufgetautes Fleisch, das anschließend noch mariniert oder zerkleinert wird, ist die Angabe "aufgetaut" nicht notwendig.

Rückruf: Camembert Calvados von Coopérative Isigny Sainte-Mère

Die französische Firma Coopérative Isigny Sainte Mère ruft folgendes Produkt zurück:
  • Name : Camembert Calvados
  • Charge-Nr. : 347 3 
  • M.H.D: 10/02/2015
  • Identitätskennzeichen : FR 14.342.001 CE (siehe Oval auf der Verpackung)
wegen Verdacht auf Kontamination mit unerwünschten Bakterien Escherichia coli, STX 1. Quelle und weitere Details: lebensmittelwarnung.de

Krebs war 2013 die zweit­häufigste Todes­ursache

Heute, am 04. Februar 2015 ist Weltkrebstag. Das Statistische Bundesamt teilt aktuell dazu mit, dass 25 % aller im Jahr 2013 in Deutschland verstorbenen Personen an einem Krebsleiden verstarben. Somit bleibt  Krebs mit 223 842 Sterbefällen - nach den Herz-Kreislauferkrankungen - die zweithäufigste Todesursache.

Allerdings leben die Krebserkrankten seit Jahren länger mit ihrer Krankheit; das durchschnittliche Sterbealter steigt bei dieser Personengruppe seit Jahren an. Im Jahr 2013 erreichte es mit 73,4 Jahren den bisher höchsten gemessenen Wert.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist Krebs ist zunehmend eine Erkrankung, die erst im fortgeschrittenen Alter auftritt. Der Anteil Gestorbener mit Krebs, die 85 Jahre und älter waren, lag im Jahr 2013 bei 17 %. Im Jahr 1983 hatte der Anteil lediglich etwas über 8 % betragen.

Dienstag, 3. Februar 2015

Alarmmeldung: Adobe Flash Player

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt (höchste Risikobewertung!):

Sie sollten den Adobe Flash Player umgehend deinstallieren oder zumindest das Flash Player Plug-In in Ihrem Browser deaktivieren. Nehmen Sie den Adobe Flash Player erst wieder in Betrieb, nachdem ein Sicherheitsupdate zur Verfügung steht, welches diese Sicherheitslücke behebt, und Sie Ihr System auf diese fehlerbereinigte Version aktualisiert haben.

Betroffene Systeme:
  • Adobe Flash Player bis einschließlich 13.0.0.264 
  • Adobe Flash Player bis einschließlich 16.0.0.296 
  • Adobe Flash Player for Linux bis einschließlich 11.2.202.440 
  • Apple Mac OS X GNU/Linux 
  • Microsoft Windows 
Mit dem Flash Player werden multimediale aktive Inhalte wiedergegeben. Das Programm ist integraler Bestandteil zahlreicher Adobe Produkte.

Adobe teilt mit, dass für die aktuellen Adobe Flash Player Versionen eine neue kritische Sicherheitslücke (CVE-2015-0313) gefunden wurde, die es einem entfernten und nicht angemeldeten Angreifer ermöglicht, einen Absturz zu verursachen oder die Kontrolle über das betroffene System zu übernehmen. Die Schwachstelle wird aktiv ausgenutzt und die Schadsoftware, mit Hilfe derer dies geschieht, kann über sogenannte Drive-by-Downloads auf ein System eingeschleust werden.

Update (05.02.2015, 15:50 Uhr) Adobe hat eine neue Version (Version 16.0.0.305) des Adobe Flash Players herausgebracht. Hier zum Herunterladen: https://get.adobe.com/de/flashplayer/

Landgericht Leipzig entscheidet: Mütter bekommen Verdienstausfall wegen fehlendem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ersetzt

Drei Mütter hatten vor dem Landgericht Leipzig ihren Verdienstaufall eingeklagt, weil ihren Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. Gestern (02.02.2015) entschied das Landericht Leipzig, dass den drei Mütter Schadensersatz in voller eingeklagter Höhe zusteht.

Quelle und weitere Details: Pressemitteilung Landgericht Leipzig

Immobilienfinanzierung – häufige Fragen und Antworten

Niedrige Zinsen (oder sogar drohende negative Zinsen) auf Konten und Anlageprodukten sind ein Alptraum für  jeden Sparer. Da überlegt sich vielleicht der eine oder andere Verbraucher mit finanziellen Rücklagen, ob  dieses angesparte Geld besser in einer eigenen Immobilie aufgehoben ist.

Doch Vorsicht - ein solcher Schritt ist oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden! Es ist daher für jeden Immobilienbesitzer in spe existenziell wichtig, das Risiko möglichst gering zu halten, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum finanziellen Alptraum wird.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einige wichtige Tipps aus ihrer Beratungspraxis zu diesem Thema zusammengestellt: vz Baden-Württemberg / Immobilienfinanzierung

Geben Sie Autodieben keine Chance

Autos sind ein begehrtes Diebesgut: Im Jahr 2013 wurden gemäß der INPOL-Sachfahndung 19.395 auf Dauer entwendete Personenkraftwagen (Pkw) registriert. Damit liegt dieser Wert um fünf Prozent höher als im Vorjahr und um drei Prozent über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (18.920 Pkw).

Vor allem auf hochwertige Pkw, SUV-Modelle und Kleintransporter haben es die Diebe abgesehen. In den bereits seit Jahren besonders stark belasteten Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Entwendungs- und Belastungszahlen erneut angestiegen. Wie in den Vorjahren lagen die Brennpunkte in den Grenzregionen Brandenburgs und Sachsens sowie in den Großräumen Berlin und Hamburg, wobei für Hamburg seit Jahren erstmals wieder rückläufige Zahlen registriert wurden.

Im Jahr 2013 zeigten sich Süd- und Südwestdeutschland weitgehend unauffällig. Aber nicht nur die Autos selbst, sondern auch Navigationsgeräte, Handys und andere Wertsachen, die im Wagen liegen gelassen werden, geraten ins Visier der Kriminellen. Die Polizei gibt deshalb Tipps, wie jeder sein Fahrzeug möglichst wirksam vor Langfingern sicher kann:

Montag, 2. Februar 2015

Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel

Eine Mieterin hatte den eisglatten Gehweg, der zu ihrem gemieteten Haus gehört, mit Hobelspänen bestreut. Dies geschah im Jahr 2011. Die Mieterin gab an, dass ihre Streumittel aufgrund der winterlichen Verhältnisse des Vorjahres (2010) seinerzeit aufgebraucht und andere Streumittel nicht mehr zu erwerben gewesen seien.

Eine Fußgängerin stürzte 2011 auf diesem Gehweg, brach sich dabei einen Oberarm und musste später auch deswegen operiert werden. Die verwandten Hobelspäne hatten keine abstumpfende Wirkung erzielt, weil sie sich mit Feuchtigkeit vollgesaugt hatten und so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt wurden. Die Frau erhob Klage gegen die Hausbesitzerin und gegen die Mieterin des Hauses, weil beide für den verkehrswidrigen Zustand des Gehweges verantwortlich seien.

Neues Onlineportal zu digitalen Märkten

Das Informationsportal „Forum DIGITALES“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Berlin und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt richtet sich speziell auch an Verbraucher mit türkischem und russischem Migrationshintergrund.

Im neuen Forum können Verbraucher Fragen zu Handyverträgen, Telefontarifen, Datenschutz und weiteren Bereichen der digitalen Märkte stellen. „Ein interkulturelles Projektteam beantwortet die Fragen bei Bedarf auch in russischer oder türkischer Sprache und per E-Mail“, sagt Ünal Zeran, Projektreferent „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten“ der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Weitere Infos über das Projekt finden Sie hier: http://www.vzhh.de/telekommunikation/352661/mobil-vernetzt-verwirrt.aspx

Rückruf: „Bad Reiniger XXL" der Marke „GUT&GÜNSTIG“

Die Chemolux Germany GmbH ruft den Artikel „Bad Reiniger XXL" in der 1-Liter-Flasche und der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ zurück.

Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum „11.2017“ und den Chargennummern 436205/C und 436205/D. Das Produkt wurde bei EDEKA und Marktkauf angeboten. Quelle mit weiteren Details: Edeka

Beliebteste Artikel