Drei Mütter hatten vor dem Landgericht Leipzig ihren Verdienstaufall eingeklagt, weil ihren Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. Gestern (02.02.2015) entschied das Landericht Leipzig, dass den drei Mütter Schadensersatz in voller eingeklagter Höhe zusteht.
Quelle und weitere Details: Pressemitteilung Landgericht Leipzig
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