Dienstag, 24. Februar 2015

Sondervorschriften für Einsatzkräfte

Dieser Fall ging durch die Medien und erreichte viel Aufmerksamkeit: ein bayerischer Notarzt sollte 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr den Führerschein abgeben, weil er während eines Notfall-Einsatzes im April 2014 einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben soll.

Der Notarzt war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und daran zu ersticken drohte. Mehr darüber in diesem Bericht: Augsburger Allgemeine

Der ADAC hat passend zum Thema wissenswerte Informationen für Verkehrsteilnehmer und zu dem Sonderrecht der Einsatzfahrzeuge von  Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zusammengestellt: Diese Sonderrechte haben Einsatzkräfte

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