Vorab zur Erklärung: "Airbnb" ist ein Unternehmen, das via Online-Plattform (www.airbnb.de) privaten Vermietern die Möglichkeit gibt, ihr Zuhause an Menschen zu vermieten, die eine Unterkunft fernab des Pauschaltourismus suchen.
"Airbnb" ist eine Abkürzung des ursprünglichen Namens "Airbedandbreakfast" ("Luftmatzatze und Frühstück"; angelehnt an die englischsprachige Bezeichnung "Bed and Breakfast" - B&B - wo die Übernachtung samt Frühstück von Privatleuten bereitgestellt wird) Mehr über das Geschäftsmodell auf wiki: airbnb
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil entschieden, dass ein MIeter die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung einholen muss, bevor er seine Wohnung über das Internetportal “airbnb” an Touristen vermietet.
Hält sich der Mieter trotz erfolgter Abmahnung des Vermieters nicht daran und bietet weiterhin die Wohnung im Internet an, ist die entgeltliche Überlassung des vermieteten Wohnraums an Touristen vertragswidrig und der Vermieter kann den Vertrag über das Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden (d.H. der Mieter kann fristlos gekündigt werden). Auch wenn im Internet ein Dritter als “Gastgeber” genannt werde.
Quelle mit weiteren Details: Landgericht Berlin
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...