Diese Entscheidung ist interessant für Fans von Kapsel-Kaffeemaschinen, denn nun könnten auch Kapseln von anderen Anbietern künftig in den Nespresso-Maschinen verwendet werden:
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass das europäische Patent 1 646 305 der Nestec S.A. („Nespresso“) ungültig ist.
Geklagt hatte die Schweizer Firma "Ethical Coffee Company", die mit dem “Nespresso”-System kompatible Kaffeekapseln vertreibt.
Hintergrund dieser Klage seien zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln („Nespresso“) zählt. Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht vom 24. Februar 2015
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...