Nach eigenen Angaben hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt.
Demnach verstossen laut Auffassung des vzbv insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“ Quelle und weitere Details dazu: vzbv
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