Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention dazu:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) oder GHB (Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL ist eine chemische Substanz, die sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB ist in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. In Deutschland unterliegt GHB dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält.
Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen.
Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erklärt: "Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist".
Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.-Tropfen können im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum.
Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. "Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren", bekräftigt Klotter.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention