Mittwoch, 28. Februar 2018

Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer Risikobewertung vom 28.02.2018* bestätigt, dass der Einsatz der Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam als Granulat und Saatgut-Beizmittel bei einer Anwendung im Freiland Hummeln und Wildbienen schädigt.

Auch bisher noch zugelassene Anwendungen bei Zuckerrübe und Wintergetreide werden als schädlich eingestuft.

Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie werden unter anderem dafür eingesetzt, als Beizmittel Saatgut vor dem Befall von Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.

*Die komplette Mitteilung dazu: EFSA/Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt

Diesel-Fahrverbote zulässig: Was bedeutet das für Verbraucher?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27.02.2018 entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf zugunsten der Luftreinhaltung unter Umständen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen.

Verbraucher mit Dieselfahrzeugen sind jetzt natürlich verunsichert, ob sie früher oder später von einer solchen Fahrsperre betroffen sein werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher eine Einschätzung zur Entscheidung des BVerwG veröffentlicht: Diesel-Fahrverbote zulässig

Und der ADAC hat dies zum Thema veröffentlicht: Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität

Tipp: Die "Marktwächter"-Projekte

Durch die "Marktwächter"-Projekte beobachten und analysieren der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und alle 16 Verbraucherzentralen den Markt in Deutschland, um Missstände früh zu erkennen und auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Mit den Projekten Marktwächter Finanzen, Marktwächter Digitale Welt und Marktwächter Energie entsteht ein Frühwarnsystem, das belastbare Erkenntnisse über die tatsächliche Situation von Verbrauchern in den bestimmen Teilmärkten liefert und damit Verbraucherschützern bei ihrer Arbeit helfen soll.

Die "Marktwächter" werden aufgrund eines Beschlusses im Deutschen Bundestag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Auch die Verbraucher selbst sind dazu aufgerufen, sich an den Marktbeobachtungen zu beteiligen und/oder eine Beschwerde per E-Formular zu mailen → und im "Aufreger des Monats" gibt es dann die Fälle, die u.a. per Beschwerdeformular eingesandt wurden und die für entsprechenden Ärger bei den betroffenen Verbrauchern gesorgt haben.

Neues Angebot für Kita-Fachkräfte

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt ein neues Angebot für Kita-Fachkräfte vor:

Das Internetportal zur Kindergesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält ein neues Angebot für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und angrenzenden Arbeitsfeldern der Frühpädagogik bereit.

Auf www.kindergesundheit-info.de werden in einem eigenen Kanal spezielle Material- und Linkübersichten zu wichtigen Themen der Gesundheitsförderung von Kindern in der Kita vorgestellt:

In der Rubrik „Kranke Kinder in der Kita“ geht es unter anderem um die praktischen Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes, was z. B die Medikamentenabgabe oder das immer wieder aktuelle Thema Kopfläuse in der Kita betrifft.

Die Rubrik „Alltag in der Kita“ bietet Materialien und nützliche Links zu den Themen:

Hier finden Fachkräfte Hinweise auf Praxishilfen, Konzepte, Fachliteratur sowie rechtliche Informationen - immer unter dem Aspekt der Kindergesundheit.

Eine weitere Rubrik behandelt die Früherkennungsuntersuchungen als Kita-Thema sowie die  Bedeutung des Impfschutzes von Kindern bei Kita-Eintritt.

Für die Betreuung von geflüchteten Kindern in der Kita steht nun eine eigene Rubrik mit Linklisten zur Verfügung, mit deren Hilfe mehrsprachige Informationen für die Arbeit mit Eltern und geflüchteten Kindern sowie Fachtexte für Erzieherinnen und Erzieher leicht zu finden sind.

Dienstag, 27. Februar 2018

Mail lockt Gewerbetreibende in Kostenfalle und sammelt Daten

Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Eine Mail mit dem Betreff "Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" kann Empfänger in Schwierigkeiten bringen. Ein in der E-Mail eingebetteter Link führt auf eine Internetseite, auf der die Empfänger dann Daten zu ihrem Unternehmen eingeben sollen. Unter Berufung auf eine angebliche EU-Richtlinie zur Umsatzsteuererfassung soll der Eindruck eines offiziellen Absenders erweckt werden.

Dahinter verbergen sich jedoch Internet-Betrüger, die die Opfer in eine Kostenfalle locken wollen, warnt die Webseite "Polizei Prävention" der Polizei Niedersachsen: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/veroeffentlichung-der-umsatzsteuer-identifikationsnummer.html

Opfer des Täuschungsmanövers sollten den Vertrag schnellstmöglich widerrufen. Tipps rund ums Erkennen von Kostenfallen per Mail oder SMS hat das BSI hier zusammengestellt: Kostenfallen

Modellprojekt "Moped mit 15" um zwei Jahre verlängert

Das Modellprojekt "Moped mit 15" läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) nun mitteilt, verlängert es dieses Projekt um um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird entsprechend geändert. Die Ressortanhörung beginnt umgehend.

Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister des BMVI erklärt dazu:

"Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. 

Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt ‚Moped mit 15‘ einen wichtigen Beitrag." 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Ab dem 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Sie bringt eine Reihe von Veränderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher eine Checkliste veröffentlicht, die Unternehmen hilfreiche Anregungen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im betrieblichen Kontext geben soll.

Kostenloser Download (PDF, 90 KB): Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Montag, 26. Februar 2018

Genome Editing mit Hilfe der "Gen-Schere": Fragen und Antworten

Gleich in zwei Artikeln stellten wir hier im v-mag an verschiedenen "Wissenschafts-Wochenenden"* die sogenannte "Gen-Schere" vor, mit der Forscher daran arbeiten, fehlerhafte Gene aus der DNA "herauszuschneiden". Siehe:

Nun hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung ein Special mit Fragen und Antworten zu dieser Technik veröffentlicht: Fragen und Antworten zum Genome Editing und CRISPR/Cas9

*Das "Wissenschafts-Wochenende" findet hier im v-mag i.d.R. an den Sonntagen statt. Ein kleines, recht buntes "Steckenpferd" von uns; denn dies ist ja eigentlich ein Magazin rund um Verbraucherthemen - und das hat vordergründig nicht so viel mit Wissenschaft zu tun. Wir sind dennoch der Meinung, dass beides sich gegenseitig bedingt - früher oder später 😉

Wer ein wenig in den bisherigen Veröffentlichungen blättern möchte: hereinspaziert! (sortiert nach absteigendem Datum)

UV-Strahlung auch bei Kälte und Schnee ernst nehmen

In Deutschland und den Nachbarländern spendiert der Winter derzeit eine kalte, meist dennoch sonnige "Zugabe". Winterfans nutzen dieses Wetter auch im Frühjahr noch gerne für ihre Außenaktivitäten. Ob nun ausgedehnte Spaziergänge oder Skifahren und Co.: auch jetzt sollte die Gefahr der UV-Strahlung nicht unterschätzt werden.

Das gilt freilich auch für Menschen, die sich berufsbedingt viel im Freien aufhalten müssen. Das  Bundesamt für Strahlenschutz gibt hier Tipps, damit die Sonne auch bei der aktuellen Wetterlage möglichst keine Schäden verursacht: UV-Tipp im Winter: Ski und Rodel gut - UV-Schutz nicht vergessen!

Samstag, 24. Februar 2018

ADAC Sommerreifentest 2018: Zweitmarken gleichauf mit Premiumprodukten

Was beim ADAC Winterreifentest erstmals auffiel, setzt sich im aktuellen Sommerreifentest fort: Preisgünstige Zweitmarken erzielen gleich oder ähnlich gute Ergebnisse wie die Konzernmütter.

Sparen kann auch, wer auf die Verschleißwerte eines Reifens achtet. Für den Test wurde die Laufleistung jedes Reifens auf rund 15.000 Kilometern, davon ca. 60 Prozent Landstraße und ca. 40 Prozent Autobahn, ermittelt.

Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Technikzentrums erklärt: „Wir empfehlen den Autofahrern schon immer, Preise für den gewählten Reifen bei mehreren Händlern zu vergleichen. Vor allem ein Blick auf Zweitmarken kann sich lohnen, aber auch auf Einzelkategorien. Denn für Vielfahrer rechnet sich ein etwas höherer Anschaffungspreis durch niedrige Verschleißkosten“

Hier sind die 2 Infografiken vom ADAC mit den Ergebnissen des Sommerreifentests 2018 (können durch Anklicken vergrößert werden):

         Quelle: ADAC e. V.

     Quelle: ADAC e. V.

Und hier gibt es noch weitere Details zu den Testergebnissen:

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