Mittwoch, 31. Oktober 2018

Schwachstellen in diversen Apple-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise für die hier genannten Apple-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Achtung, Allergiker (Mandel): Rückruf "Shatler's Havanna Juicer"

Aufgrund eines nicht deklarierten Mandel-Allergens auf der Verpackung ruft die S-Cocktail GmbH folgendes Produkt zurück:
  • Shatler's Havanna Juicer
    EAN/Barcode: 4260129150536
    Produktionsdatum 15.09.2018
    Mindesthaltbarkeitsdatum 08.2019
Verbraucher können das Produkt tauschen oder bekommen den Kaufpreis erstattet. Quelle mit weiteren Details: Schwarze und Schlichte Markenvertrieb / Presseportal

Gruselfime für Kinder

Gruselfilme faszinieren Kinder und regen ihre Fantasie an, gerade wenn sie mit Furcht spielen. Sie können aber auch Kinder ängstigen und bis in ihre Träume begleiten. Allerdings ist gerade jetzt zu Halloween das Gruseln angesagt - doch welche Filme sind ab welchem Alter tatsächlich "zumutbar"?

Auf der Webseite des Medienratgebers für Eltern und Erziehende "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht." (*) werden 9 kindgerechte Gruselfilme vorgeschlagen (bitte die jeweilige Altersempfehlung beachten):

(*) SCHAU HIN! kooperiert mit mehr als 60 Initiativen und Organisationen aus den Bereichen Pädagogik, Wohlfahrt und Prävention. Dazu gehören unter anderem auch Krankenkassen und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte (BVKJ). Zur Startseite des Medienratgebers mit weiteren Tipps und Infos bezüglich Kinder und Medien:

Persönlicher Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­rech­ner

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seinem Onlien-Portal u.a. einen persönlichen Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­rech­ner veröffentlicht.

Das interakive Tool soll dem Nutzer dabei helfen, die voraussichtliche Lohnsteuer auf das eigene Arbeitseinkommen zu ermitteln. Weitere Infos dazu und zum Rechner:

Dienstag, 30. Oktober 2018

Rückruf via REWE: Pizza "GUSTAVO GUSTO I like Pizza Prosciutto"

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich auf diesen Pizzen im Einzelfall scharfkantige, durchsichtige Kunststoffteile befinden können, ruft die Franco Fresco GmbH zurück:
  • "Gustavo Gusto I like Pizza Prosciutto" (schwarzer Karton), 450g
     MHD: 13.05.2019
     Losnummer: 288
     Vertrieb über: REWE-Märkte in den Bundesländern Bayern, Hessen und
                               Rheinland-Pfalz
Kunden können das betroffene Produkt in jedem Markt zurückgeben und erhalten auch ohne Kassenbon den Kaufpreis zurück. Quelle: Franco Fresco GmbH / Presseportal

Vorsicht vor „Schwarzen Lotterien“

Eigentlich sind „Schwarze Lotteriewetten“ in Deutschland nicht zugelassen - dennoch nimmt das Online-Geschäftsmodell, bei dem auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien gewettet wird, weiter zu.

Tatjana Halm, Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: „Nach unserem Eindruck richten sich Werbemaßnahmen häufig gezielt auf den deutschen Markt“. Die Juristin empfiehlt Verbrauchern, genau darauf zu achten, bei welchem Anbieter sie mitspielen.

Denn vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an legalen staatlichen Glücksspielen, sondern an sogenannten „Schwarzen Lotterien“ teilnehmen. „Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegeln werben“, erläutert Tatjana Halm.

Montag, 29. Oktober 2018

Rückrufe via Penny und Aldi Süd: Sushi-Boxen

Weil sich im Einzelfall schwarze Hartplastikteile in der Lachssalat-Komponente befinden könnten, ruft die Shisu Vertriebsgesellschaft mbH folgende Produkte zurück

Verbrauchsdatum: jeweils 30.10.2018:
  • Penny. Ready Sushi Box Hana
    Vertrieb über: Penny
  • Penny. Ready Sushi Box Kiku
    Vertrieb über: Penny
  • Snacktime Sushi-Box Sunakku
    Vertrieb über Aldi Süd
  • Snacktime Sushi-Box Shokuji
    Vertrieb über Aldi Süd
Kunden können die o.g. Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises im Markt zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Stauprognose 30. Oktober bis 4. November

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprogonse vorhersagt, werden die Tage rund um den Monatswechsel den Autofahrern komplett andere Verkehrsverhältnisse bescheren als im vergleichbaren Zeitraum der Vorjahre.

Leistungspaket-Abzocke durch „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat natürlich auch schon Betrüger auf den Plan gerufen: Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) warnte unlängst vor dem Fax einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“.

Zwar betrifft diese Warnung wohl eher Selbständige als den "allgemeinen" Endverbraucher - nichtsdestotrotz sollte jeder Verbraucher über die Tricks solcher Betrüger Bescheid wissen, um kritischer mit ähnlichen Abzockversuchen umgehen zu können:

Die Angeschriebenen wurden im anfangs erwähnten Fax dazu erinnert und aufgefordert, ihre gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und ein beigefügtes Formular unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden. Dieser Vorgang sollte  dick, fett und unterstrichen gebührenfrei sein.

Die Abzocker setzten in ihrem Fax den potenziellen Opfern zur Erfüllung ihrer angeblichen Pflicht obendrein auch noch dreist eine Frist bis zum 9. Oktober 2018. Im Kleingedruckten stand dann, dass die Angeschriebenen damit ein Leistungspaket mit einem Basisdatenschutz-Beitrag von jährlich 592,62 Euro kaufen.

Der zuständige Thüringer Landesbeauftragte stellte klar: "Niemand ist verpflichtet, diese Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln."


Weitere Infos in der Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Thüringen:

"Diesel-Skandal": Musterfeststellungsklage gegen VW

 Update (02.11.2018):
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, soll die Musterfeststellungsklage gegen VW vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden.

Ziel der Kläger ist die Feststellung, dass Volkswagen aufgrund der Software-Manipulationen den Käufern Schadenersatz schuldet. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde (*).

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.
Siehe auch:

Beliebteste Artikel