Dienstag, 30. Oktober 2018

Vorsicht vor „Schwarzen Lotterien“

Eigentlich sind „Schwarze Lotteriewetten“ in Deutschland nicht zugelassen - dennoch nimmt das Online-Geschäftsmodell, bei dem auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien gewettet wird, weiter zu.

Tatjana Halm, Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: „Nach unserem Eindruck richten sich Werbemaßnahmen häufig gezielt auf den deutschen Markt“. Die Juristin empfiehlt Verbrauchern, genau darauf zu achten, bei welchem Anbieter sie mitspielen.

Denn vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an legalen staatlichen Glücksspielen, sondern an sogenannten „Schwarzen Lotterien“ teilnehmen. „Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegeln werben“, erläutert Tatjana Halm.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist es höchst zweifelhaft, ob bei Wetten von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, eine Auszahlung sicher ist. Doch auch strafrechtlich können bei illegalen Zweitlotterien erhebliche Folgen drohen.

Die vorsätzliche Teilnahme an „Schwarzen Lotterien“ ist als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen und kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten. Die Verbraucherzentrale Bayern rät spielinteressierten Personen, sich über die White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder über seriöse Anbieter zu informieren.

Die Liste gibt es hier zum kostenlosen Herunterladen (PDF, 580 KB):

Quelle: vz Bayern

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