Eigentlich sind „Schwarze Lotteriewetten“ in Deutschland nicht zugelassen - dennoch nimmt das Online-Geschäftsmodell, bei dem auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien gewettet wird, weiter zu.
Tatjana Halm, Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: „Nach unserem Eindruck richten sich Werbemaßnahmen häufig gezielt auf den deutschen Markt“. Die Juristin empfiehlt Verbrauchern, genau darauf zu achten, bei welchem
Anbieter sie mitspielen.
Denn vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an
legalen staatlichen Glücksspielen, sondern an sogenannten „Schwarzen
Lotterien“ teilnehmen. „Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die
optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar
mit Prüfsiegeln werben“, erläutert Tatjana Halm.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist es höchst zweifelhaft, ob
bei Wetten von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, eine
Auszahlung sicher ist. Doch auch strafrechtlich können bei illegalen
Zweitlotterien erhebliche Folgen drohen.
Die vorsätzliche Teilnahme an
„Schwarzen Lotterien“ ist als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen und
kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten. Die Verbraucherzentrale
Bayern rät spielinteressierten Personen, sich über die White List der
Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder über seriöse Anbieter zu
informieren.
Die Liste gibt es hier zum kostenlosen Herunterladen (PDF, 580 KB):
Quelle: vz Bayern
Dienstag, 30. Oktober 2018
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