Am 19.09.2018 hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz* beschlossen.
Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.
Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht
vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der
Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und
Bedarf - von einem guten Betreuungsschlüssel, über kindgerechte Räumen bis hin zur sprachlichen Bildung.
* Voller Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung"
Weitere Infos dazu: http://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
Quelle: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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