Mittwoch, 3. Oktober 2018

Neue Regeln für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Identifizierung

Seit dem 29.09.2018 sind die EU-weiten Regeln für die elektronische Identifizierung (eIDAS-Verordnung) in Kraft getreten.

Nun sind alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronischen Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Damit soll Bürgern und Unternehmen der grenzüberschreitende Zugang zu ihren Online-Diensten erleichtert werden.

Bisher konnten Bürger ihre elektronischen Identifizierungsmittel nicht verwenden, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu authentifizieren, weil die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme ihres Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt wurden. Aufgrund dieses elektronischen Hindernisses konnten Diensteanbieter die Möglichkeiten des Binnenmarktes nicht vollständig ausschöpfen.

Dazu gehören die Möglichkeiten, Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen, sich in Schulen anzumelden und online auf medizinische Daten zuzugreifen und dabei die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Durch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme können laut EU die europäischen Unternehmen und Verwaltungen jährlich mehr als 11 Milliarden Euro einsparen.    Quelle: Europäische Kommission

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