Montag, 29. Oktober 2018

"Diesel-Skandal": Musterfeststellungsklage gegen VW

 Update (02.11.2018):
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Am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, soll die Musterfeststellungsklage gegen VW vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden.

Ziel der Kläger ist die Feststellung, dass Volkswagen aufgrund der Software-Manipulationen den Käufern Schadenersatz schuldet. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde (*).

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.
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