Montag, 29. Oktober 2018

Leistungspaket-Abzocke durch „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat natürlich auch schon Betrüger auf den Plan gerufen: Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) warnte unlängst vor dem Fax einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“.

Zwar betrifft diese Warnung wohl eher Selbständige als den "allgemeinen" Endverbraucher - nichtsdestotrotz sollte jeder Verbraucher über die Tricks solcher Betrüger Bescheid wissen, um kritischer mit ähnlichen Abzockversuchen umgehen zu können:

Die Angeschriebenen wurden im anfangs erwähnten Fax dazu erinnert und aufgefordert, ihre gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und ein beigefügtes Formular unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden. Dieser Vorgang sollte  dick, fett und unterstrichen gebührenfrei sein.

Die Abzocker setzten in ihrem Fax den potenziellen Opfern zur Erfüllung ihrer angeblichen Pflicht obendrein auch noch dreist eine Frist bis zum 9. Oktober 2018. Im Kleingedruckten stand dann, dass die Angeschriebenen damit ein Leistungspaket mit einem Basisdatenschutz-Beitrag von jährlich 592,62 Euro kaufen.

Der zuständige Thüringer Landesbeauftragte stellte klar: "Niemand ist verpflichtet, diese Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln."


Weitere Infos in der Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Thüringen:

Beliebteste Artikel