Der Bundesrat hat am 19.10.201 der von der Bundesregierung beschlossenen
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts mit
Maßgaben zugestimmt. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor
ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung verbessert.
Die
Verordnung wird größtenteils am 31. Dezember 2018 in Kraft treten;
vorher muss die Bundesregierung die Verordnung noch in der vom Bundesrat
beschlossenen Fassung verabschieden.
Erstmals werden durch die Verordnung auch rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb
nichtionisierender Strahlungsquellen festgelegt, die zu kosmetischen
oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden wie
beispielsweise der Haarentfernung.
Hierzu gehören Laser,
hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Bislang können diese
Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne
dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist.
Derartige
Anwendungen sind jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die
zu behandelnden Personen verbunden, wie zum Beispiel Verbrennungen,
Narbenbildung und die Erschwerung der Diagnose und Therapie von
Hautkrebserkrankungen. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden.
Damit betroffene Anwenderinnen und Anwender die künftig geforderte
Fachkunde auch erwerben können, ist eine Übergangszeit von drei Jahren
vorgesehen, in der das Fortbildungsangebot entwickelt und dann von den
Betroffenen auch absolviert werden kann.
| Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Weitere Infos: Häufig gestellte Fragen zum Strahlenschutzgesetz
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