Samstag, 27. Oktober 2018

Gesundheitsschutz in Medizin und bei kosmetischen Anwendungen wird deutlich verbessert

Der Bundesrat hat am 19.10.201 der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts mit Maßgaben zugestimmt. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung verbessert.

Die Verordnung wird größtenteils am 31. Dezember 2018 in Kraft treten; vorher muss die Bundesregierung die Verordnung noch in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung verabschieden.

Erstmals werden durch die Verordnung auch rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender Strahlungsquellen festgelegt, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden wie beispielsweise der Haarentfernung.


Hierzu gehören Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist.

Derartige Anwendungen sind jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden, wie zum Beispiel Verbrennungen, Narbenbildung und die Erschwerung der Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden.

 Damit betroffene Anwenderinnen und Anwender die künftig geforderte Fachkunde auch erwerben können, ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen, in der das Fortbildungsangebot entwickelt und dann von den Betroffenen auch absolviert werden kann.  |  Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Weitere Infos: Häufig gestellte Fragen zum Strahlenschutzgesetz

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