Mittwoch, 17. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht: "Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar"

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil die Paragraphen 13a und 13b und Paragraph 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt.

Zwar dürfen die Vorschriften erst einmal weiterhin angewandt werden; der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Quelle und weitere Details dazu in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014

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