Die Versicherungen bieten nun schon seit fast drei Jahren sogenannte Pflege-Bahr-Tarife an. Dabei handelt es sich um Vorsorge im Pflegefall, die staatlich mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro gefördert werden. Die Tarife sehen jedoch oft nur die gesetzlich geforderte Mindestleistung vor.
Stephan Nuding, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern warnt: "Dies ist meist nicht ausreichend, um die Kosten im Pflegefall abzudecken", und weiter: "In solchen Fällen bräuchte man zusätzlich zu einem Pflege-Bahr-Tarif noch eine weitere Pflegezusatzversicherung".
Besser geeingnet seien daher klassische Pflegetagegeldversicherungen. Deren Leistung lässt sich variabel an die individuelle Deckungslücke anpassen. Auch weitere Vertragsinhalte wie Wartezeiten, Beitragsfreistellung im Pflegefall und eine Dynamisierung der Leistung seien demnach üblicherweise bei Pflegetagegeldversicherungen besser versichert.
Es gibt aber auch einen Nachteil bei dieser Versicherungsform: Die Versicherer fordern eine Gesundheitsprüfung. "Bei Vorerkrankungen können vom Versicherer Zuschläge verlangt oder der Versicherungsschutz verweigert werden", erklärt Stephan Nuding. Diese Prüfung besteht bei Pflege-Bahr-Tarifen nicht. Benannt sind die Tarife übrigens nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister. Quelle: vz Bayern
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