Donnerstag, 12. November 2015

BGH-Urteil: Reparatur nach Autounfall - auch Markenwerkstatt erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Versicherungsnehmer einer Fahrzeugkaskoversicherung bei einem Autoschaden nach einem Unfall auch die teurere Reparatur in einer Makenwerkstatt ersetzt bekommen,
  • wenn nachweislich nur da eine vollständige und fachgerechte Instandsetzungdes Fahrzeugs  möglich ist, 
  • im Regelfall aber auch dann, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
Der Versicherungsnehmer muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt. Der Fall zum Urteil:


Ein Mann wollte für die Reparatur eines verunfallten Mercedes von seinem Kaskoversicherer den Ersatz der notwendigen Reparaturkosten auf Gutachtenbasis. Das Gutachten hatte er selbst in Auftrag gegeben. Er wollte das Auto in einer Mercedes-Fachwerkstatt reparieren lassen für rd. 9.400 .
Der Versicherer wollte aber nur auf der Basis eines von ihm eingeholten Gutachtens rd. 6.400 € bezahlen. Sein Gutachten basierte auf den Lohnkosten einer ortsansässigen, nicht markengebundenen, "freien" Fachwerkstatt. Also knapp 3.000 € weniger. Also klagte der Mann mit dem Mercedes darauf, die 3.000 € Differenzbetrag auch zu bekommen.

Der Fall ging durch die Instanzen; der Kläger bekam beim Amtsgericht Recht zugesprochen, daraufhin ging der Versicherer beim Landgericht in Berufung. Das Landgericht war der Meinung, dass die Reparatur des Mercedes auch in einer markenfreien Fachwerkstatt durchgeführt werden könne. Der Fall landete letztendlich vor dem BGH.

Der wiederum stellte fest, dass unter den Anfangs erwähnten Bedingungen das Auto auch in einer Markenwerkstatt repariert werden kann - der Fall landet nun wieder beim Berufungsgericht (da das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen hatte, ob eine der anfangs erwähnten Bedingungen für die teurere Markenwerkstatt vorliegt)

Quelle mit weiteren rechtlichen Details: Pressemitteilung BGH Nr. 187/2015 vom 11.11.2015

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