Donnerstag, 12. November 2015

Ab Januar 2016: Kindergeld nur noch nach Angabe der Steuer-Identifikationsnummer

Wer ab 01. Januar 2016 Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Durch diese neue Regelung sollen Doppelzahlungen verhindert werden.

Hier gibt es umfassende Infos dazu: Bundeszentralamt für Steuern

Beliebteste Artikel