Denn in Deutschland sei das Angebot von WLAN weniger ausgeprägt, weil es ein Haftungsrisiko gibt, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Wenn Kunden über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch z.B. illegale Downloads) begehen, können WLAN-Betreiber insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert werden. ++Update++ Es gibt ein Update vom 02.12.2015 am Ende dieses Artikels
Künftig sollen laut dem Gesetzentwurf WLAN-Anbieter für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht mehr verantwortlich sein (wenn sie zumutbare Pflichten erfüllt haben, um Rechtsverletzungen zu verhindern).
Die zumutbaren Pflichten sind insbesondere dann erfüllt:
- Wenn der Diensteanbieter angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose Netzwerk ergriffen hat
- Wenn der Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt wird, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen
Quelle und weitere Infos dazu: Deutscher Bundestag
+++Update+++ (02.12.2015) Es kommt nun verhältnismäßig schnell Bewegung in diese Sache; der Deutsche Bundestag hat eine Anhörung zu diesem WLAN-Gesetzentwurf am 16.12.2015 angekündigt. Quelle mit weiteren Infos: Deutscher Bundestag