Mittwoch, 11. November 2015

Aktienrecht wird novelliert

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, wird das Aktienrecht geändert bzw. ergänzt. Nach in Kraft treten soll die Novelle folgendes ermöglichen:
  • Das Eigenkapital von Firmen zu stärken und damit krisenfester zu werden
  • Stimmrechtslose Vorzugsaktien sollen zum Kernkapital zählen können
  • Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen

  • Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden
Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag << << falls nach dem Anklicken des Links eine Fehlermeldung kommt: Seite nochmals laden (z.B. durch einmaliges Drücken der Enter-Taste)

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