Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben ein Einrichtungshaus in Mannheim erfolgreich abgemahnt.
Es ging dabei um ein Steak-und Tomatenmesser, das zu einem Sonderpreis beworben wurde. 9,95 Euro sollte das vermeintliche Schnäppchen kosten; die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers war mit 16,95 Euro ausgezeichnet - dies würde beim Kauf des Messers demnach eine Ersparnis von 7 Euro ergeben.
Einer Verbraucherin fiel aber auf, dass das Produkt auf der Homepage des Herstellers regulär nur 9,95 Euro kostete. Es folgte daraufhin laut Verbraucherzentrale die Abmahnung und die Unterlassungserklärung des Einrichtungshauses.
Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, warnt vor diesen vermeintlich günstigen Angeboten: "Um Produkte wertiger erscheinen zu lassen, geben manche Händler viel zu hohe Preise als unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Mit diesen sogenannten Mondpreisen geben Sie den Kunden das Gefühl, ein qualitativ besseres Produkt günstiger zu erstehen." Real zahlen die Verbraucher jedoch den regulären Preis.
Dies sei eine Irreführung des Kunden, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher die solche Abweichungen bemerken, sollten diese der Verbraucherzentrale melden. Die Juristin empfiehlt außerdem, bei vermeintlichen Schnäppchen gut hinzusehen und besonders bei größeren Anschaffungen Preise, Rabatte und unverbindliche Preisempfehlungen genau zu vergleichen
Quelle: vz Baden-Württemberg
Dienstag, 17. November 2015
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