Die Verbraucherzentrale Nordrein-Westfalen hat nach eigenen Angaben Klage gegen die Samsung Electronics GmbH beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht.
Denn ab Werk habe Samsung die Grundeinstellungen bei
internetfähigen Fernsehgeräten so konfiguriert, dass diese schon bei der
bloßen Inbetriebnahme und dem Anschluss an den Internetzugang
automatisch Daten übertragen. Darüber jedoch werde der Neubesitzer weder
informiert noch könne er etwas dagegen unternehmen.
Die Verbraucherzentrale möchte mit der Klage erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Quelle und weitere Infos dazu: vz Nordrhein-Westfalen
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