Mittwoch, 14. Mai 2025

Bahnverkehr: Endkundenbefragung 2024 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse ihrer bundesweiten Endkundenbefragung des Jahres 2024 im Schienenpersonenverkehr veröffentlicht. Ziel war es, von Fahrgästen zu erfahren, wie sie das Bahnangebot bewerten und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. 

Insgesamt wurden über 2.000 Fahrgäste zwischen September und November 2024 telefonisch befragt. Die Befragung zeigt Defizite im heutigen Bahnangebot – insbesondere im Bereich der Zuverlässigkeit des Fahrplans sowie der Verfügbarkeit und Sauberkeit von Toiletten. 

Die Pünktlichkeit steht im Zentrum der Kritik: Fahrplanstabilität statt Angebotsverdichtung: Die Mehrheit von über 80 Prozent der befragten Fahrgäste bevorzugt verlässliche Verbindungen gegenüber einer höheren Zugtaktung. Der Fokus der Verkehrsplanung sollte nicht auf einer Angebotsverdichtung, sondern auf einer Verbesserung der Fahrplanstabilität liegen. 

Handlungsbedarf bei sanitären Einrichtungen: Die Verfügbarkeit und Sauberkeit von Toiletten ist ein Schwachpunkt – sowohl an Bahnhöfen als auch in Zügen. Über die Hälfte der Befragten äußerte hier Unzufriedenheit. Die Bundesnetzagentur sieht darin für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber eine klare Handlungsaufforderung. 

Verbesserungsbedarf bei Informationssystemen im Bahnverkehr: Die Ergebnisse der Fahrgastbefragung 2024 verdeutlichen zudem Unterschiede in der Wahrnehmung der Informationskanäle im Bahnverkehr. Fahrgäste bewerten Apps zur Reiseinformation deutlich besser (nur ca. 12 Prozent Unzufriedene) als Durchsagen oder Anzeigen vor Ort (ca. 30 Prozent Unzufriedene), was sowohl den Trend zur mobilen Nutzung als auch Schwächen der stationären Informationssysteme zeigt. Daraus ergibt sich Verbesserungsbedarf bei der Echtzeitkommunikation in Bahnhöfen und Zügen.

 Informationen sowie der vollständige Bericht sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter  ➝ www.bundesnetzagentur.de/650442 veröffentlicht.

Dienstag, 13. Mai 2025

E-Bike, Pedelec und Co. – welches Fahrrad passt zu mir?

Wer sich jetzt zum Beginn der Fahrradsaison ein neues E-Bike kaufen will, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Arten, Größen und Modellen. 

Das Angebot reicht von City- oder Urbanbikes über Lastenräder bis hin zu Trekking- und Mountainbikes mit elektrischer Unterstützung. 

Der ADAC erklärt hier, welches E-Bike am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt und welche Kriterien beim Kauf wichtig sind:

E-Bike-Kauf: Worauf es ankommt – die besten Tipps zu Kauf, Bedienung und Akku

Montag, 12. Mai 2025

Schule vorbei? Kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit.

Der Schulabschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im Leben junger Menschen – und gleichzeitig den Beginn eines neuen Kapitels voller Herausforderungen und Entscheidungen. 

Ob die erste eigene Wohnung, der passende Stromvertrag oder der Abschluss von Versicherungen – junge Menschen sehen sich dann plötzlich mit zahlreichen Verträgen und finanziellen Verpflichtungen konfrontiert. Ohne ausreichendes Wissen können sie leicht in teure Fallen tappen.

Die Verbraucherzentralen unterstützen daher Schulabgänger mit einer digitalen Vortragsreihe, um ihnen den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu erleichtern. 

Alle Schulabgänger, interessierte junge Erwachsene, aber auch Eltern oder Lehrer, die ebenfalls informiert sein möchten, können sich kostenlos für die Online-Vorträge anmelden. Diese digitalen Vortragsreihe findet vom 12. bis 16. Mai 2025 statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter ➝ www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele

Freitag, 9. Mai 2025

Wochenreport 19/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via TEMU: Creolen "LuckyBunny"
    Details: hier
  • Rückruf via Casco: Reithelm "Nori", Größe XS
    Details: hier
  • Rückruf via Cowboy Bikes: E-Bike "Cowboy C4 ST"
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Süd, Baden-Württemberg & Bayern:
    Gourmet Schweizer Raclette Käse, 400 g
    Details: hier
  • Rückruf via Action: My Little Pony Explore Equestria (Fälschung)
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl, Baden-Württemberg: Golden Sun Basmati Reis, 1 kg
    Details: hier
  • Rückruf: Keo Pfefferminztee, BIO
    Details: hier
  • Rückruf: DIETZ Birnensaft naturtrüb, 1 l
    Details: hier
  • Rückruf: RAFIK Sonnenblumenkerne roh, 800 g
    Details: hier
  • Rückruf (Süßware): Black Death Mr Simms Sourest Sweet, 25 g
    Details: hier

Donnerstag, 8. Mai 2025

Neues Portal des Deutschen Wetterdienstes informiert zu Naturgefahren und Folgen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat das neue „Naturgefahrenportal“ live geschaltet. In dem Portal können sich Bürger jederzeit aktuell über mögliche Naturgefahren wie Hochwasser oder Sturmflut an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland informieren. 

Das Naturgefahrenportal fasst Warnungen und Informationen verschiedener Institutionen zusammen. Derzeit sind in einer ersten Ausbaustufe folgende Warnungen integriert:

  • Wettergefahren des DWD (u.a. Gewitter, Starkregen, Hitze)
  • Hochwasserwarnungen aller Bundesländer über das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP)
  • Sturmflutwarnungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
  • Bevölkerungsschutz-Warnungen der verschiedenen Katastrophenschutzbehörden über das Modulare Warn-System (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Unter „Vorsorgen und Handeln“ finden Nutzer der Plattform hilfreiche Ratschläge zur Schadensprävention sowie konkrete Handlungsempfehlungen, wie man sich vor, während und nach einem Naturereignis verhalten sollte. 

Aktuell liegt der Fokus auf dem Bereich Wettergefahren und hydrologische Gefahren wie Hochwasser und Sturmflut. Geplant ist, das Portal in Zukunft schrittweise um das gesamte Spektrum der Naturgefahren wie Ozonbelastung, Waldbrände, Dürre, Lawinen oder Erdbeben zu erweitern. 

Zum Portal ➝ www.naturgefahrenportal.de

Mittwoch, 7. Mai 2025

Neue Apple-KI: Smarter Helfer oder riskante Datenkrake?

Mit der Einführung von "Apple Intelligence" im Rahmen des iOS-Updates 18.4 sind nun auch in Deutschland neue KI-gestützte Funktionen auf Apple-Smartphones verfügbar.

Verbraucher erwartet eine Reihe neuer Funktionen, die den Alltag erleichtern sollen. Darunter intelligente Textbearbeitung, personalisierte Benachrichtigungen und die Generierung von Bildern und Emojis. 

Die KI kann eine praktische Unterstützung im Alltag sein, birgt aber auch Risiken für die Privatsphäre. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie aktiv eingreifen müssen, um die KI zu deaktivieren. 

Daher empfehlen wir, direkt nach dem Update die Einstellungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt hier die Details:

        ➝  Apple Intelligence kommt: Das müssen Sie über die KI von Apple wissen

Dienstag, 6. Mai 2025

Gebrauchte E-Autos zum kleinen Preis (von 12.000 € bis max. 20.000 €)

Wie beim Verbrenner stellt sich auch beim E-Autokauf oft die Frage, ob es immer ein Neuwagen sein muss. Denn der Gebrauchtwagenmarkt von Elektroautos wächst stetig, ein zentraler Grund ist die hohe Anzahl an Leasingrückläufern aus den Jahren 2020 bis 2023. 

In Kombination mit gesunkenen Neupreisen und einer noch zögerlichen Nachfrage im Gebrauchtsegment gibt es inzwischen attraktive Angebote für E-Autokäufer. 

Um einen Überblick über relevante Modelle zu geben, hat der ADAC eine Liste mit Details zu 7 gebrauchten Elektrofahrzeuge von 12. 000 bis maximal 20.000 Euro zusammengestellt. 

Die zentrale Erkenntnis des Automobilclubs: Bereits für den Preis eines durchschnittlichen Gebrauchtwagens gibt es heute alltagstaugliche und teilweise sogar langstreckentaugliche Stromer. 

Zu den Fahrzeugen mit den Details 

                   ➝  ADAC / Gebrauchte E-Autos unter 20.000 Euro: Sieben Modelle zur Wahl

Montag, 5. Mai 2025

Marktcheck: Etikettenschwindel im Gewürzregal

Gewürzprodukte erfreuen sich großer Beliebtheit. Sowohl im Supermarkt als auch in Online-Shops finden sich jedoch viele widersprüchlich oder falsch gekennzeichnete Gewürzprodukte. Das zeigen 22 Beispiele aus dem Marktcheck des Verbraucherportals Lebensmittelklarheit

Häufigstes Problem: Produkte suggerieren durch ihren Namen, ein Gewürz oder eine Gewürzmischung zu sein. Tatsächlich handelt es sich aber um eine minderwertigere Gewürzzubereitung. 

Nach den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten bestehen Produkte, die als „Kräuter“, „Gewürz“ oder als Mischung aus Kräutern oder aus Gewürzen bezeichnet werden, ausschließlich aus Pflanzenteilen von Kräutern und Gewürzen. 

Anders ist es bei „Gewürzzubereitungen“: Sie sind eine Mischung aus mindestens 60 Prozent Gewürzen, beinhalten aber auch weitere geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen. 

 Für „Gewürzsalze“ ist nur ein geringer Gewürzanteil von 15 Prozent vorgeschrieben. Einen großen Anteil macht Speisesalz aus, der bei über 40 Prozent liegen sollte. 

„Würzen“ oder „Würzmischungen“ hingegen müssen gar keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten. Sie bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Salz oder anderen Trägerstoffen.

Zum Marktcheck (PDF, 12 MB) ➝ Marktcheck Gewürze

Freitag, 2. Mai 2025

Wochenreport 18/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Sicherheitshinweis via ROSE Bikes: Mountainbike "SCRUB"
    im Abverkaufszeitraum 2023/2024/2025
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: Crofton Teekanne aus Gusseisen, schwarz & weiß-gold, 0,8 l
    Details: hier
  • Rückruf: GRIMM’S Holzpinzette für Kinder, einzeln oder
    als Bestandteil des GRIMM’S Sortierspiels „Regenbogenschälchen“
    Details: hier
  • Rückruf: HAK Grünkohl im Glas, 680 g
    Details: hier

Donnerstag, 1. Mai 2025

Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente nur noch digital

Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente bei der Beantragung digital vorliegen.

Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose). 

In tausenden, bundesweiten Behörden gibt es bereits die Möglichkeit, eine gesetkonforme, digitale und biometrische Aufnahme vor Ort machen zu lassen. 

Alternativ kann man sich eines in einem dafür registrierten Fotostudio oder in registrierten Drogeriemärkten (z.B. ➝ dm Drogeriemarkt) erstellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde über Lichtbildaufnahmesysteme vor Ort verfügt.

Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein, können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden. 

Achtung: Das Erstellen einer gesetkonformen, digitalen und biometrischen Aufnahme kostet nicht nur in den Dromgeriemärkten oder Fotostudios Geld; auch die Behörden, die diesen Service bereits anbieten, verlangen eine "Lichtbildgebühr". 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf seiner Webseite die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema veröffentlicht: 

                                    ➝ Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises

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