Donnerstag, 31. Dezember 2020

Vorsicht vor Blindgängern - trotz Feuerwerksverbot!

Der Verkauf von Böllern zum Jahreswechsel 2020/2021 ist zwar verboten - trotzdem werden wohl einige "Spezialisten" nicht darauf verzichten und auf ausländische Böller und selbstgebaute Feuerwerkkörper ausweichen. (Siehe auch: Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Die Polizei warnt daher eindringlich: "Das kann nicht nur beim Anzünden gefährlich werden; jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern. Halten Sie sich an das Feuerwerksverbot!

Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig gezündet haben, dann auf keinen Fall versuchen, ihn noch mal anzuzünden. Halten Sie Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Silvesternacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden."

Bevor Böller und Raketenreste im Hausmüll landen, sollte sichergestellt werden, dass diese sich nicht mehr entzünden können; im Zweifelsfall Feuerwerksmüll mit Wasser unschädlich machen. Wer ganz sicher gehen will, kann solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand überschütten. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden. 

Wer alte Raketen und Feuerwerksbatterien in Besitz hat, kann diese zum örtlichen Entsorgungs-unternehmen bringen. 

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Wochenreport 53/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Real:
    Lamm-Kotelett, Marke "Ashley", geschnitten, tiefgefroren, Ursprung: Neuseeland
    Details (PDF, 321 KB): hier
  • Rückruf via TK Maxx: Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) verschiedener Marken
    Details: hier
  • Rückruf: Hundefutter "Josera Festival", 15 kg
    Details: hier
  • Illegaler Verkauf von Corona-Schnelltests an Tankstellen und Supermärkten:
    Bezirksregierung Köln warnt vor katastrophalen Infektionsfolgen
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Mittwoch, 30. Dezember 2020

Kostenloses Unterstützungsangebot: 2021 endlich rauchfrei werden

Ein Rauchstopp ist in jedem Alter ein Gewinn für die Gesundheit und für mehr persönliches Wohlbefinden – vor allem in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. 

Denn durch den Verzicht auf "Glimmstengel" verbessert sich nicht nur die Lungenfunktion; auch das Immunsystem wird gestärkt und obendrein wird die Gefahr durch Erkrankungen im Herz-Kreislauf-System verringert. 

Selbst bei bereits ensprechend erkrankten Menschen kann sich die Lebensqualität durch den Rauchstopp spürbar verbessern. Außerdem: Nichtrauchen spart eine Menge Geld!

Was liegt für Raucher also näher, sich für das Jahr 2021 vorzunehmen, endlich mit dem Rauchen aufzuhören?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt auf ihrem Rauchfrei-Portal Tipps und Infos zum Thema und unterstützt Aufhörwillige online kostenlos dabei, den Rauchstopp erfolgreich zu meistern. Zur Startseite mit weiteren Infos:

                                                            ➝    https://www.rauchfrei-info.de/

Dienstag, 29. Dezember 2020

Verkürzte Insolvenz rückwirkend ab 1. Oktober 2020

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, dass überschuldete Unternehmen und Verbraucher bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können.*

Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. 

Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.

Allerdings müssen Schuldner auch bei dem verkürzten Insolvenzverfahren den umfangreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen; ansonsten kann ihnen - wie gehabt - die Restschuldbefreiung versagt werden.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Webseite weitere Details dazu veröffentlicht: 

                                            ➝   Insolvenzrecht - Schnellerer Weg aus den Schulden 

* Bundesrat, 18.12.2020: Restschuldbefreiung - Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

ADAC Test: Kofferräume teils deutlich kleiner als vom Hersteller angegeben

Ob nun Einkäufe, ein Kinderwagen oder das Reisegepäck: bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Automodell spielt auch die Größe des Kofferraums eine wichtige Rolle. 

Der ADAC hat daher in einem Test das Kofferraumvolumen von 150 aktuellen Automodellen überprüft und festgestellt: bei vielen Marken ist die Volumenangabe vom Hersteller großzügig nach oben aufgerundet. Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen der ADAC-Messung und der Herstellerangabe bei teureren Modellen. 

Die teils großen Diskrepanzen zwischen Herstellerangabe und ADAC Messungen kommen dadurch zustande, dass die Messmethoden für die Hersteller nicht verbindlich geregelt sind. So rechnen einige Hersteller beispielsweise die Ersatzradmulde zum Kofferraumvolumen hinzu. 

Hier gibt es die Details zum Test: 

                         ➝  ADAC / Kofferraumvolumen: Der ADAC testet die Angaben der Hersteller

Montag, 28. Dezember 2020

Rückruf via TK Maxx: Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) verschiedener Marken

Weil das Loch bei folgenden Artikeln zu groß ist und ein Baby darunter rutschen könnte, was ein Erstickungsrisiko darstellt, ruft TK Maxx zurück:
  • Ausgewählte Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) von:
    Sam & Jo, First Wish, Little Red Caboose, Willow Blossom, Aspen,
    Piper & Posie, Shabby Chic, Artisan, Dylan & Abby Miss Mona Mouse, Harry & Me


    Die dazugehörigen Artikelnummern, die jeweils auf dem eingenähten Etikett stehen, sind hier aufgelistet (PDF 95,2 KB): Produkt-Rückruf Baby-Schlafsäcke

Rückruf: Hundefutter "Josera Festival", 15 kg

Weil bei dem Artikel ein Verdacht auf Salmonellen besteht, ruft JOSERA petfood zurück:
  • Hundefutter "Josera Festival", 15 kg
    MHD: 14.04.2022
    Chargennummer: 3000185054

JOSERA bittet darum, das o.g. Hundefutter dieser Charge nicht mehr zu verfüttern. Für weitere Rückrufmodalitäten und Erstattung des Kaufpreises sollen Kunden JOSERA kontaktieren.
Details (PDF 14,7 KB): Rückruf Hundefutter Festival

Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Dieses Jahr ist auch zu Silvester einiges anders. Unter anderem ist 2020 der Verkauf von Feuerwerk verboten und je nach Bundesland herrschen auch am Jahreswechsel nächtliche Ausgangssperren. 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich. 

Bei Böllern aus dem Ausland gilt: sie sind in der Regel ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist gemäß Sprengstoffgesetz strafbar; bei einem Verstoß dagegen drohen bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten; dies gilt als Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht.

Bei selbstgebastelten Böllern gilt: wer einen Sprengsatz (z.B. anhand einer Anleitung aus dem Internet) selbst herstellt, macht sich strafbar. Selbstgebastelte Feuerwerkskörper ("Selbstlaborate") unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Spreng-vorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Das ändert sich 2021 für Verbraucher

Von Azubi-Vergütung, Kindergeld, Grund- und Kinderfreibetrag, Solidaritätszuschlag über eRezept bis Zusatzbeitrag der Krankenkasse: das neue Jahr bringt für Verbraucher wieder so einige Änderungen und Neuheiten mit sich. 

Womit Verbraucher im Jahr 2021 rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu über 50 Themen zusammengestellt: 

                                              ➝  www.verbraucherzentrale.nrw/2021

Hier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ab Januar 2021 veröffentlicht: 

                                              ➝  BMAS / Das ändert sich im neuen Jahr

Donnerstag, 24. Dezember 2020

An Weihnachten alleine: Infos über Hilfsangebote

Besonders an den Feiertagen leiden viele Menschen unter Einsamkeit. In diesem Jahr kommen obendrein noch die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie hinzu. 

Während für jüngere Menschen der Kontakt zu Familie und Freunden via Smartphone, Computer & Co. meist bereits zum "normalen" Alltag gehört, bleibt diese Option für ältere Menschen oft schon aufgrund fehlender technischer Kenntnisse außen vor. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher auf ihrer Webseite "Gesund und aktiv älter werden" Infos und Videos veröffentlicht, wie 4 bekannte Videotelefonat-Dienste eingerichtet und genutzt werden können (FaceTime, Google Duo, Skype und WhatsApp): 

                ➝ Miteinander in Kontakt bleiben trotz COVID-19 (Corona) – per Videoanruf 

Auch auf dem "klassischen" Weg via Telefon gibt es natürlich ebenfalls kostenlose Unterstützungsangebote für Menschen in sellischer Not: 

  • Die Telefonberatung der BZgA steht anonym und kostenlos unter 08002322783 zur Verfügung. 
  • Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar unter folgenden Rufnummern: 08001110111 oder 08001110222. (Homepage)
  • Die "Nummer gegen Kummer" (gefördert u.a. von der BZgA; Homepage)

    -  für Kinder und Jugendliche: 116111 (Montag-Samstag von 14-20 Uhr)
    -  für Eltern: 08001110550
       (Montag-Freitag von 9-11 Uhr, Dienstag + Donnerstag von 17-19 Uhr) 

Wichtige Anlaufstellen im Falle einer psychischen Belastung oder einer ernsthaften Krise sind Hausärzte, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeuten. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bietet die Möglichkeit, entsprechende Ärzte und Psychotherapeuten gezielt auch nach deren Fremdsprachkenntnissen zu suchen: https://www.kbv.de/html/arztsuche.php

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