Wie die Bundesregierung mitteilt, kann die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder
Werbungskosten geltend gemacht werden".
Für Steuerpflichtige seien
"abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den
Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen
anzusetzen". Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf via Melitta: Kaffee-Thermoskanne aus Edelstahl Details: hier Rückruf via Dille & K...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder...
-
Verbraucher, die sich gesund und gleichzeitig umweltbewusst ernähren wollen, achten beim Einkauf meist darauf, dass ihre Lebensmittel möglic...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...