Geklagt hatte der Autovermieter Sixt, der für seine Sixt-Fahrzeuge und jede der Betriebsstätten GEZ-Gebühren zahlen muss. Allerdings räumte der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil für den Autovermieter die Möglichkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Sixt hat bereits in einer Pressemitteilung u.a. angekündigt die Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.[2]
Nachdem das Unternehmen den ersten Beitragsbescheid über 717.911,89 Euro Rundfunkgebühren allein im ersten Quartal 2013 erhalten hatte, veröffentlichte Sixt [3] folgendes Statemen von Eric Sixt:
„Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt hat. Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen.“
Quellen mit weiteren Details:
- [1] (PDF, 151 KB): Pressemitteilung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 24. November 2015
- [2] Pressemitteilung Sixt: „Urteilsbegründung macht uns fassungslos.“
- [3] Pressemitteillung Sixt von 2013: Mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr: Sixt bereitet Klage gegen den Gebührenwahnsinn vor