Beim sogenannten "Crowdinvesting" handelt es sich um eine Form der Investition, bei der ein angeblich innovatives Projekt online auf speziellen Plattformen präsentiert wird. Wer ein Projekt gut findet, kann sich über die jeweilige Plattform direkt beteiligen und bei Erfolg finanziell profitieren.
Allerdings gehen die Anleger auch erhebliche Risiken ein; denn floppt die Umsetzung des Projekts, erhalten sie keine Rendite. Im schlimmsten Fall droht sogar der Totalverlust.
In der Mitte des vergangenen Jahres wurde, um Interessierte besser zu schützen, das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft gesetzt. Das gewährt Verbrauchern beim Crowdinvesting unter anderem ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Zudem müssen die Plattformen via Warnhinweis ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlustes hinweisen sowie zu jedem Projekt ein Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) erstellen. Auf diesem "Beipackzettel" müssen auf maximal drei Seiten die wesentlichen Produkteigenschaften inklusive des Warnhinweises enthalten sein.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich daher mal die Präsentationen auf 23 Crowdinvesting-Plattformen genauer angeschaut. Das Ergebnis: So bunt und unterschiedlich die Beteiligungsofferten auf dem Markt sind, so unterschiedlich bis verwirrend wurden sie auf den Portalen präsentiert.
Mehr zu den Ergebnissen: vz NRW / Plattformen für Crowdinvesting im Vergleich
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