Montag, 21. Dezember 2015

Rundfunkbeitrag beim Umzug ins Pflegeheim

Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass Menschen, die vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind,  keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

Allerdings müssen sich Betroffene in diesen Fällen schriftlich beim "Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio" abmelden. Dazu muss die Heimleitung schriftlich bestätigen, dass die betroffene Person vollstationär in einem Zimmer der Pflegeeinrichtung untergebracht ist.

Menschen, die zwar in einem Seniorenheim untergebracht sind, dort aber nicht vollstationär gepflegt werden, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer bestimmte Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezieht, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Quelle  mit weiteren Infos zum Thema: vz Bayern

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