Wie die Bundesregierung mitteilt, kann die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder
Werbungskosten geltend gemacht werden".
Für Steuerpflichtige seien
"abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den
Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen
anzusetzen". Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Beliebteste Artikel
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...
-
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ga...