Wie die Bundesregierung mitteilt, kann die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder
Werbungskosten geltend gemacht werden".
Für Steuerpflichtige seien
"abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den
Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen
anzusetzen". Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Mittwoch, 30. Dezember 2015
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