Mittwoch, 30. Dezember 2015

Bundesregierung: "Keine Wertminderung bei VW-Autos"

Wie die Bundesregierung mitteilt, kann die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden".

Für Steuerpflichtige seien "abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen anzusetzen". Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag

Beliebteste Artikel