Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt beim Umgang mit Feuerwerk vor fahrlässigem Verhalten und dem Verstoß gegen bestehende Gesetze und Verordnungen. Denn wer mit Raketen, Böllern und Co. Schaden anrichtet, muss in der Regel auch dafür haften.
Was man beim Kauf und beim Zünden der pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper daher unbedingt beachten sollte, wird hier erklärt: vz Sachsen
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...