Nach diesem Alterseinküftegesetz sollen Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend - besteuert werden. (Wir berichteten darüber hier)
Die wesentliche Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung:
- Das Alterseinkünftegesetz verstößt nicht gegen das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG ) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
- Die Anhebung des Besteuerungsanteils von der früheren Ertragsanteilsbesteuerung auf 50 % sämtlicher Rückflüsse in der Auszahlungsphase verletzt nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots.
- In den vorliegenden Fällen liegt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vor.