Donnerstag, 31. Dezember 2015

Leistungsschutz für Presseverleger "wird beobachtet"

Die Bundesregierung möchte sich nicht festlegen, wann sie konkret den dafür geeigneten Zeitpunkt für die Evaluation des im März 2013 verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverleger bestimmt. Bis dahin werde sie die Anwendung des Leistungsschutzrechts in der Praxis beobachten. Quelle mit weiteren Infos: Deutscher Bundestag

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