In Kürze wären dies:
- Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte
- Neue Regelungen für Saisonarbeiter
- Männer dürfen ab ab 65 Jahren einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas der Bauchaorta (Ausbuchtung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen
- Eine Absenkung des Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent (2017: 1,1 Prozent)
- Die Weiterentwicklung der Krankenhausstatistik
- Neue Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
Mehr dazu hier: Bundesgesundheitsministerium/Neuregelungen 2018