Montag, 28. April 2014

Bei unerlaubten Werbeanrufen schützt Skepsis vor Schaden

Wer einen Telefonanschluss hat, der kennt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit: eine  freundliche Stimme am Telefon verspricht die Teilnahme an zahlreichen lukrativen Gewinnspielen oder gratuliert direkt zum Hauptgewinn, der sofort aufs Konto überwiesen werde. Immer wieder gehen Firmen mit vermeintlichen Versprechungen auf Kundenfang.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher:
  • Am Telefon und auch im Schriftverkehr sollten keine persönlichen Daten herausgegeben werden. Name, Adresse und auch Bankverbindung werden oft weiterverkauft. Und dann drohen die nächsten unerbetenen Anrufer mit Gewinnversprechen.
  • Vor allem sollten keine Kontodaten am Telefon herausgegeben oder bestätigt werden. Denn, ob bei der versprochene Teilnahme an zahlreichen Gewinnspielen der versprochene Gewinn tatsächlich erzielt wird, ist fraglich – das Geld ist oft verloren.
  • Flattert plötzlich eine Rechnung ins Haus, sollte diese Zahlungsaufforderung genau geprüft werden. Es muss nur gezahlt werden, wenn ein rechtswirksamer Vertrag vorliegt.
    Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sind nur noch dann wirksam, wenn sie in Textform - das heißt schriftlich, per Fax oder per E-Mail - geschlossen werden. Ein Vertragsschluss am Telefon reicht nicht aus.
  • Wenn plötzlich im Schreiben eine Servicenummer, zum Beispiel eine 0900er-Nummer, angegeben ist, sollte diese besser nicht angerufen werden. Statt Kundenservice drohen hohe Kosten!
  • Wirksamen Schutz vor unerwünschten Verträgen am Telefon bieten sicher nicht die Anrufer, die selber unlautere Methoden nutzen.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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