Mittwoch, 23. April 2014

Vierbeiner brauchen auf Reisen auch einen Pass

Haustierbesitzer müssen so einiges beachten, wenn sie mit ihrem Liebling auf Reisen gehen möchten. Denn innerhalb als auch außerhalb der EU gibt es zum Teil unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt daher, sich rechtzeitig über die Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.

Hier gibt es eine Übersicht der jeweils erforderlichen Grenzpapiere für Hunde und Katzen (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):

                                          Grafik: ADAC

Vierbeiner müssen innerhalb der EU eindeutig gekennzeichnet sein. Dafür ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Zudem muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden (wird vom Tierarzt ausgestellt).

In diesem Ausweis müssen  Angaben zum Tier, seinem Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung enthalten sein.  Die Erstimpfung muss mindestens
21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist in Finnland, Großbritannien, Irland und Malta bei Hunden eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.

In nicht-EU-Ländern gibt es  länderspezifische Besonderheiten. Schweiz und Liechtenstein haben jedoch die EU-Regeln übernommen, dort genügen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwurm.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Australien, den USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.

Quelle: ADAC



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