Dienstag, 12. Mai 2020

Shishas - Erst ab 18!

Weil der Tabak von Shishas (Wasserpfeifen) oft mit "leckeren" Geschmäcken aromatisiert wird (z.B. Früchte, Schokolade, Vanille, Honig) ist das Shisharauchen auch bei etlichen Teenagern beliebt. Außerdem scheint eine gewisse "Coolness" vom Paffen an diesen Wasserpfeifen auszugehen - vor allem in geselliger Runde.

Doch der Shishatabak enthält üblicherweise auch Nikotin und chemische Zusätze - der Genuss davon ist bekanntlich nicht gesund; schon gar nicht für junge Menschen (es gibt zwar auch nikotinfreier Shishatabak; allerdings enthält der ebenfalls chemische Zusätze).

Und: Das Umherreichen des Mundstücks bei einem geselligen Beisammensein stellt ein Übertragungsrisiko für Krankheiten wie z.B. Herpes, Hepatitis und Tuberkulose dar.

Es gibt also gute Gründe, warum die Polizei warnt:
  • Nach Jugendschutzgesetz ist die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Kinder und Jugendliche verboten. Der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen in Gaststätten und in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.

  • Auch die Abgabe von Shishatabak an Personen unter 18 Jahren und das Rauchen von Shishas in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren sind nach dem Jugendschutzgesetz verboten.

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