Doch der Shishatabak enthält üblicherweise auch Nikotin und chemische Zusätze - der Genuss davon ist bekanntlich nicht gesund; schon gar nicht für junge Menschen (es gibt zwar auch nikotinfreier Shishatabak; allerdings enthält der ebenfalls chemische Zusätze).
Und: Das Umherreichen des Mundstücks bei einem geselligen Beisammensein stellt ein Übertragungsrisiko für Krankheiten wie z.B. Herpes, Hepatitis und Tuberkulose dar.
Es gibt also gute Gründe, warum die Polizei warnt:
- Nach Jugendschutzgesetz ist die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Kinder und Jugendliche verboten. Der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen in Gaststätten und in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.
- Auch die Abgabe von Shishatabak an Personen unter 18 Jahren und das Rauchen von Shishas in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren sind nach dem Jugendschutzgesetz verboten.