Wer sich via Internet Ware aus Großbritannien bestellt, muss noch mit Zoll- und Einfuhrabgaben rechnen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet von einem Verbraucher, der sich Kontaktlinsen in einem Online-Shop bestellte, von dem er annahm, dass dies ein deutsches Unternehmen sei.
Die Ware wurde an eine Postfiliale geliefert, wo der Verbraucher noch Zoll- und Einfuhrabgaben von rund 25 Euro und weitere 6 Euro Auslagenpauschale entrichten musste. Über diese zusätzlichen Kosten wurde er bei seiner Bestellung nicht informiert.
Zwar müssen Nicht-EU-Unternehmen, die in die EU verkaufen, über alle anfallenden Steuern und Gebühren vor Abgabe der Bestellung deutlich informieren - allerdings wird sich bei Nichteinhaltung dieser Regelung eine Auseinandersetzung mit dem Verkäufer schwierig gestalten.
Weitere Infos:
Webseite deutscher Zoll: Post- oder Kuriersendungen, Internetbestellungen
Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union