Das Bundesministerium der Finanzen informiert über die Neuerung durch die Überbrückungshilfe III:
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmals verbessert.
Auch die Neustarthilfe für Selbstständige wird verbessert und der Zugang erweitert.
Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen
reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation
vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23. März 2021 um.
Weitere Infos (auch zu den anderen Corona-Hilfen) gibt es hier:
➝ Überbrückungshilfe nochmals erweitert und verbessert