Donnerstag, 23. September 2021

Rechtsanspruch ab 2026: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt:

"Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Dies soll dafür sorgen, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten können und gleiche Chancen haben - unabhängig von der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern. Durch die Förderung und Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag sollen Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. 

Denn derzeit gibt es noch eine Betreuungslücke, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Weitere Informationen darüber gibt es hier: 

                                                                  ➝  BMFSFJ / Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Beliebteste Artikel