Mittwoch, 4. Mai 2022

Verbraucherzentrale: "Geldinstitute setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck "

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland von ihren Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten verlangen. 

Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht eventuell sogar die Kündigung. Zugleich werden oft teure und riskantere Alternativen angeboten, damit kein Verwahrentgelt fällig wird. 

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, erläutert: 

"Die angebotenen Produkte sind oft nicht bedarfsgerecht. Meist sind sie wegen hoher Kosten zu teuer, sodass sie im aktuellen Zinsumfeld kaum positive Renditen erwarten lassen. Zudem können höhere Risiken gerade für ältere Menschen, die auf Sicherheit und Verfügbarkeit angewiesen sind, zum Problem werden. Betroffenen komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.

Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel Mischfonds, standardisierte Vermögensverwaltungen und private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, weiß Nauhauser. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zwei aktuelle und typische Fälle aus ihrer Beratungspraxis veröffentlicht, die die derzeitige Praxis vieler Volksbanken und Sparkassen beschreiben, die jeweils hoch standardisierte Produkte aus dem Verbund vertreiben. 

Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. „Sagen Sie dem Verkäufer klipp und klar, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag zu prüfen“, rät Finanzexperte Nauhauser.

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