Beim Elterngeld gibt es für Geburten ab dem 1. April 2024 einige Änderungen:
Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt.
Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals auf 175.000 Euro abgesenkt.
Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.
Auf diesen Seiten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt es weitere Infos zum Thema:
➝ Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024