Donnerstag, 21. März 2024

Online-Shops: Vorsicht bei "Gratisproben"

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland* warnt vor einer neuen Abzock-Masche, bei der Online-Shops mit Gratisproben werben. Bestellen Verbraucher dann diese "Gratisproben" erhalten sie dennoch eine Rechnung. Bei Nichtzahlung wird sogar mit einem Inkassobrief gedroht. 

Das EVZ erklärt auf seiner Webseite, ob Betroffene dann wirklich zahlungspflichtig sind und gibt u.a. Tipps, wie man sich vor betrügerischen Paketsendungen schützen kann: 

                                      ➝  Unbestellte Ware – Ist die Gratisprobe wirklich gratis? 

*Das EVZ Deuschland wird gefördert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz sowie unterstützt durch die Europäische Union.

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