Donnerstag, 7. März 2024

Entlassmanagement: Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung (auch Zuhause) entlassen, stellt dieser Übergang eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patienten dar. 

Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach Paragraf 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)  verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. *

Der Bund der Verbraucherzentralen (vzbv) hat dazu wissenswerte Infos veröffentlicht: 

            ➝  Entlassmanagement: Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

* ➝ Gesetze im Internet / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 39

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