Mittwoch, 6. März 2024

Cannabis: BZgA sensibilisiert für Risiken des Konsums

Das Cannabisgesetz wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen und soll zum 01.04.2024 in Kraft treten (Bericht darüber ➝ hier im v-mag).

Natürlich bleibt der Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis für Minderjährige auch damit weiterhin verboten. Die Weitergabe oder der Verkauf von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft.

Denn der Konsum von Cannabis birgt Gesundheitsgefahren insbesondere für Kinder und Jugendliche, da THC als psychoaktiver Stoff hirnschädigend wirken kann und das menschliche Gehirn bis zur Reife im Alter von 25 Jahren besonders vulnerabel ist.

Daher möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit verschiedenen Angeboten gezielt Jugendliche für die Folgen des Cannabiskonsums sensibilisieren. Die Informationsangebote richten sich zudem an Eltern und Lehrkräfte. 

Darüber hinaus bietet die BZgA kostenlose Beratungsangebote und das Verhaltensänderungsprogramm „Quit the Shit“ an. 

Zu den Angeboten:

Beliebteste Artikel