Donnerstag, 1. Mai 2025

Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente nur noch digital

Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente bei der Beantragung digital vorliegen.

Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose). 

In tausenden, bundesweiten Behörden gibt es bereits die Möglichkeit, eine gesetkonforme, digitale und biometrische Aufnahme vor Ort machen zu lassen. 

Alternativ kann man sich eines in einem dafür registrierten Fotostudio oder in registrierten Drogeriemärkten (z.B. ➝ dm Drogeriemarkt) erstellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde über Lichtbildaufnahmesysteme vor Ort verfügt.

Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein, können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden. 

Achtung: Das Erstellen einer gesetkonformen, digitalen und biometrischen Aufnahme kostet nicht nur in den Dromgeriemärkten oder Fotostudios Geld; auch die Behörden, die diesen Service bereits anbieten, verlangen eine "Lichtbildgebühr". 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf seiner Webseite die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema veröffentlicht: 

                                    ➝ Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises

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