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einen guten Rutsch
in ein glückliches,
gesundes neues Jahr
Auch im kommenden Jahr kommen auf die Autofahrer Änderungen zu. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es einige Dinge, die man im Hinterkopf haben sollte.
Auf der Seite vom ADAC werden die Änderungen im Detail erklärt. Hier die Direktlinks:
„Mit dem Rauchen aufhören“ – das steht für viele Menschen weit oben auf der Liste der guten Vorsätze zum Jahreswechsel.
Aus gutem Grund: Ein Rauchstopp kann Lebensjahre schenken – und das in jedem Alter. Wer mit dem Rauchen aufhört, verringert sein Risiko für Krebserkrankungen, Schlaganfälle und COPD, wird fitter, kann ohne Husten durchatmen und spart dazu noch viel Geld.
Das kostenlose Online-Ausstiegsprogramm vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hilft Rauchern Schritt-für-Schritt dabei, rauchfrei zu werden.
Mit Tipps und Infos, Forum, Chat, unterstützender täglicher E-Mail und persönlichen rauchfrei-Lotsen unter ➝ rauchfrei-info.de/aufhoeren/das-rauchfrei-ausstiegsprogramm/
Menschen essen bekanntlich unterschiedlich; auch was die Portionen angeht. Und gerade an Weihnachten - wenn eventuell noch Gäste mitbewirtet werden - kann es sich lohnen, die Portionen pro Person im Vorfeld richtig einzuschätzen.
Auch ist zu bedenken, dass sich die Essgewohnheiten der Gäste oft ausgleichen: einige essen weniger, andere greifen gut zu.
Wer Essensreste möglichst vermeiden möchte, kann den
➝ Portionsplaner der Verbraucherzentralen nutzen.
Der Planer berücksichtigt Kinder, Erwachsene sowie Senioren und man hat die Wahl zwischen einem Ein- bis Drei-Gänge-Menü oder einer Variante ohne Fleisch. Natürlich kann man den Planer auch für individuelle Personen erneut einstellen, wenn beispielsweise Speisen getrennt zubereitet werden.
Die Verbraucherzentrale hat außerdem Informationen zum Thema Restevermeidung sowie Rezepte zur Resteverwertung als PDF (2,5 MB) veröffentlcht
➝ Rest(e)los geniessen_ Gekonnt gekocht für Feiern ohne Reste.pdf
Für viele Menschen hat Fisch an Weihnachten Tradition. Leider ist „Guter Fisch“ selten zu haben, denn Überfischung, Zerstörung von Lebensräumen und hohe Beifangmengen sorgen dafür, dass die Wahl beim nachhaltigen Einkauf schwerfällt.
Die Liste „Guter Fisch“ kann beim Einkauf weiterhelfen. Diese Liste wird von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dem GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), dem Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), dem World Wide Fund For Nature (WWF) und den Verbraucherzentralen erstellt.
Die Liste sowie die zugrundeliegenden Kriterien gibt es hier:
Online-Shopping ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und wird durch Aktionstage wie „Black Friday” oder „Cyber Monday” zusätzlich befeuert. Manipulative Werbung, versteckte Gebühren und betrügerische Shops erschweren jedoch einen sicheren Einkauf im Netz. Angebote wie „Buy now, pay later“ verleiten zudem zum Konsum und erhöhen das Risiko der Verschuldung.
Dies gilt umso mehr für Menschen, die nicht gut lesen und schreiben können oder die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben daher gemeinsam einen kostenlosen Online-Kurs entwickelt, der in leicht verständlicher Sprache Themen der Verbraucherbildung sowie der finanziellen Grundbildung aufgreift und etwa erklärt, worauf bei Online-Geschäften geachtet werden sollte.
Mit Erklärvideos, Bildern und Beispielen aus der Praxis zeigt der Kurs, wie man sicher im Internet bezahlt oder online Verträge abschließt und welche Rechte Verbraucher haben. Der Kurs umfasst 25 Lerneinheiten mit etwa 500 interaktiven Übungen, die je nach Interesse individuell zusammengestellt werden können. Jede Lerneinheit kann in rund 15 bis 30 Minuten durchlaufen werden.
Die Lerneinheiten können selbstständig bearbeitet oder im Unterricht genutzt und in offenen Lerntreffs eingesetzt werden ➝ www.vhs-lernportal.de/verbraucherschutz.php
Übrigens können alle Kurse im ➝ vhs-Lernportal kostenlos genutzt werden.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen ergab, dass viele Menschen nicht ausreichend gegen existenzielle Risiken abgesichert sind. Gleichzeitig genießen einige Versicherungsprodukte hohes Ansehen, obwohl sie für die wenigsten Menschen einen echten Nutzen bieten.
Um den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, hilft der neue, kostenlose Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen.
Das Online-Tool liefert eine erste Einschätzung, welche Versicherungen sinnvoll und welche eventuell überflüssig sind.
Verbraucher sollten generell ihre Versicherungen nach Möglichkeit alle zwei bis drei Jahre überprüfen und zusätzlich immer dann, wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch die erste eigene Wohnung, Heirat, Scheidung, Familienzuwachs oder Renteneintritt. Denn wer überflüssige Versicherungen anpasst oder kündigt, kann deutlich sparen.
Zum „Check: Welche Versicherungen brauche ich?“ geht es hier ➝ vz-bw.de/versicherungs-check
E-Scooter polarisieren: Viele schätzen sie als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über manchmal leichtsinniges Fahrverhalten der Scooter-Fahrer und rücksichtslos abgestellte Geräte auf Gehwegen. Denn selbst erlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter stellen gerade für Menschen mit (Seh-)Behinderungen, Barrieren dar, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen können.
Im derzeit geltenden Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Sie profitieren von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV )hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit bei Unfällen mit E-Scootern Geschädigte es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von E-Scooter-Fahrern.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 12.11.2025 entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.
Die vom Gesetzgeber gewählten Bewertungsvorschriften sind laut Bundesfinanzhof grundsätzlich geeignet, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden. Belastungsgrund für die neue Grundsteuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers das Innehaben von Grundbesitz und die dadurch vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und dem Steuerpflichtigen eine entsprechende objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.
Die drei aktuellen Entscheidungen sind auch für Wohnungseigentümer in den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden.
Für Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die aktuellen Entscheidungen keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.
Quelle und komplette Mitteilung mit weiteren Details:
➝ Bundesfinanzhof Pressemitteilung vom 10. Dezember 2025 - Nummer 078/25
Adventskerzen, Räucherwerk, Weihnachtspyramiden, Schwibbögen & Co. - gerade in der Weihnachtszeit gibt es oft brennende Gegenstände in deutschen Haushalten. Wer (kleine) Kinder hat, sollte diesbezüglich derzeit besonders achtsam sein.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BfÖG) macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich die meisten Verletzungen durch Verbrühen oder Verbrennen bis zum Vorschulalter ereignen.
Besonders hoch ist das Risiko in den ersten beiden Lebensjahren, wenn das Kind laufen und Gegenstände, wie etwa heiße Tassen oder Kerzen zu sich herunterziehen kann. Die meisten dieser Unfälle passieren in Momenten kurzer Unaufmerksamkeit und könnten bereits durch einfache vorbeugende Maßnahmen vermieden werden.
Hier gibt es mehr zum Thema sowie Tipps, wie man Kinder vor Verbrühungen und Verbrennungen schützen kann:
Plüschige Monster mit unverwechselbarem Blick und einem breiten Grinsen – mal frech, mal verschmitzt: Labubu-Puppen haben längst Kultstatus erreicht und sind derzeit weltweit im Trend. Seit der chinesische Spielzeughersteller Pop Mart die Figuren als limitierte Sammelobjekte auf den Markt brachte, sind sie begehrte Sammlerstücke und Modeaccessoires. Doch die Originale sind oft innerhalb von Minuten vergriffen, während zum Teil gefährliche Fälschungen und Fakeshops boomen.
Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt die Labubu-Echtheitsmerkmale: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Labubu-Puppen nur bei offiziellen Pop-Mart-Händlern kaufen. Echte Labubu-Figuren erkennen Sie an: neun spitzen Zähnen, einem QR-Code auf der Verpackung (der zur offiziellen Pop-Mart-Seite führt, wo die Echtheit geprüft wird), dem roten Pop-Mart-Logo und einem linkem Fuß auf der Box.
Vorsicht: Betrüger kopieren auch QR-Codes. Nur die Bestätigung auf der echten Pop-Mart-Seite garantiert Echtheit.
Der ADAC hat zum dritten Mal in Folge die Skipasspreise in verschiedenen Skigebieten Europas verglichen – dieses Mal für die Saison 2025/2026.
Das Ergebnis ist eindeutig: Im Vergleich zur letzten Untersuchung sind die Ticketpreise nahezu überall gestiegen, durchschnittlich um 4,7 Prozent. Für eine vierköpfige Musterfamilie (zwei Erwachsene, ein 14-jähriger Jugendlicher und ein zehnjähriges Kind) kostet ein Skitag in fast allen Gebieten außerhalb Deutschlands, Tschechiens und Polens mehr als 200 Euro.
Am günstigsten ist Balderschwang mit 118 Euro, am teuersten Zermatt mit rund 320 Euro.
Beim 3-Tages-Familienpass überschreiten Zermatt und Laax-Flims sogar die 800-Euro-Marke. In vielen deutschen Skigebieten kostet ein vergleichbarer Familienausflug dagegen weniger als die Hälfte.
Der ADAC hat hier aufgelistet, wieviel ein Skipass in Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz, Frankreich, Tschechien und Polen kostet (für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie für einen Familienpass für eine Musterfamilie aus zwei Erwachsenen mit zwei Kindern im Alter von 10 und 14 Jahren) ➝ So teuer ist der Skipass: 30 Orte im ADAC Vergleich
Telnehmer von Coaching-Programmen erhoffen sich durch das Coaching ihre individuellen "Schwachstellen" zu verbessern oder gar zu überwinden.
Durch Selbstreflektion sollen neue Perspektiven gewonnen werden, um bestimmte Lebenssituationen zu meistern und erwünschte Ziele zu erreichen - sei es nun im Beruf, im finanziellen Bereich, bei zwischenmenschlichen Problemen, dem körperlichen und seelischen Wohlbefinden etc.
Leider tummeln sich bei den Anbietern solcher Programme etliche mit unseriösen- in der Regel finanziellen - Absichten.
Dazu sollte man wissen: Der Begriff "Coach" (auch Coachee genannt) ist in Deutschland kein festgelegtes und geschütztes Berufsbild - demzufolge kann so ziemlich jeder, der sich selbst für einen "Experten" oder gar "Guru" auf irgend einem Gebiet hält, entsprechende Coaching-Programme anbieten.
Der Bund der Verbraucherzentralen (vzbv) erklärt hier, worauf Inteessierte bei der Auswahl solcher Programme achten sollten, um nicht an Abzocker zu geraten:
➝ Kostenfalle Coaching-Programm: So schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern