Montag, 17. Dezember 2012
Verbraucherzentrale: Entgelterhöhung im Seniorenheim braucht Zustimmung der Bewohner
Die Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin: "Senioreneinrichtungen dürfen Entgelte wegen veränderter Kosten grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen. Dies entschied das Landgericht Berlin und kippte auch drei weitere Vertragsklauseln einer Berliner Seniorenresidenz. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben seit 2011 über 100 Verträge geprüft und zahlreiche Anbieter abgemahnt oder verklagt. Gefördert wird das Projekt für Verbraucherrechte in der Pflege vom Bundesfamilienministerium.(...)" Quelle und weitere wichtige Details: Verbraucherzentrale zur Entgelterhöhung Seniorenheim
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